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ABLAUF

Psychotherapie ist in Deutschland eine Leistung des Gesundheitssystems und wird mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgerechnet. Deshalb ist es wichtig, die Gesundheitskarte mitzubringen. 

Ab dem 16. Lebensjahr, also ab dem 15. Geburtstag, kann man sich auch ohne Wissen und Einverständnis der Eltern in meiner Praxis anmelden. 

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Alles, was in der Praxis besprochen wird, ist vertraulich und unterliegt erstmal der Schweigepflicht. 

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   1. ANMELDUNG 

Die Anmeldung erfolgt per Mail. Bitte den Anmeldebogen ausfüllen und zusenden. 

 

     2. Erstgespräch

Erstgespräche finden in der Regel am Vormittag statt - Nachmittagtermine sind den Therapiepatienten vorbehalten. Die Dauer ist 50 Minuten. Eltern kommen gemeinsam mit dem Kind oder dem Jugendlichen um den Auftrag an uns zu formulieren. Was wünscht Ihr euch? Wo dürfen wir unterstützen? Was ist bislang gelaufen? Wenn Ihr "ein gutes Gefühl" habt, starten wir in die Diagnostik und machen weitere Termine aus. 

Eltern fragen immer wieder, ob Kinder beim Erstgespräch dabei sein sollen. Ja, bitte. Denn die Kids können sich im geschützen Rahmen ein Bild von unserer Praxis und uns "Pychos" machen. Folgetermine sind dann meist viel leichter machbar. 

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   3. Diagnostikphase 

Die Diagnostikphase dient dazu, ein möglichst gutes und genaues Bild der Gesamtsituation zu bekommen. Also eine Art Puzzlesteine sammeln, um ein möglichst gutes Puzzle von Ihnen zu bekommen. Auch die Antwort auf die Frage: "Liegt eine Störung mit krankheitswert vor?" wird gefunden. Klingt fies, meint aber: Liegt eine Diagnose nach ICD-10 vor - also eine psychische Erkrankung, die behandlungsbedürftig ist und deren Kosten durch das Gesundheitswesen bezahlt wird. Manchmal benötigt es auch andere Hilfen oder wir können beruhigen und sagen: "Hey, ist alles soweit noch im Rahmen einer gesunden kindlichen Entwicklung."

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     4. Probesitzungen

Liegt eine Diagnose nach ICD-10 vor und können wir einen Therapieplatz anbieten, kommt es in mehreren Einzelsitzungen zum Beziehungsaufbau. Gemeinsam wird danach entschieden, ob eine regelmäßige Psychotherapie sinnvoll ist und welche Ziele erfüllt werden sollen. Anschließend wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.

 

     5. Therapiephase

Die eigentliche Therapiephase beginnt nach der Genehmigung der Therapie durch die Krankenversicherung - Kurzzeittherapie sind 24 Einzel- und 6 Bezugspersonenstunden, Langzeittherapie beinhaltet 60 Einzel- und 15 Bezugspersonenstunden. Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal pro Woche statt.  

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   6. Abschlussphase

Gegen Ende der Therapie wird der Abstand zwischen den Sitzungen in der Regel vergrößert. Ziel  ist die Förderung der Selbstständigkeit und die Verankerung neu erlernter Strategien im Alltag. Durch eine abschließende Diagnostik wird der Behandlungserfolg überprüft und gemeinsam Revue passieren lassen. 

 

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